Zusammenfassung: “An der Weichselmündung werden die zufällig lebend gefangenen untermaßigen Störe an der Rückenflosse markiert und in das Gewässer zurückgesetzt. [...]. Wenn der markiert gefangene Stör lebend zurückgesetzt ist, genügt statt der Marke die behördliche Bescheinigung dieser Tatsache.”
Schlüsselwörter: Markierung, Fisch, Stör, Acipenser sturio, Fischerei, Historisch, Schleswig-Holstein